SHK Branchenpost vom 15.10.2020

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Aus den Verbänden

EEG-Novelle verstößt gegen Europarecht

Die Solarbranche kritisiert, dass Betreiber von Solarstromanlagen durch das deutsche Energierecht zunehmend diskriminiert werden. Dies gelte insbesondere für sogenannte „Prosumer“. Das sind private Verbraucher und Unternehmen, die ihren Solarstrom anteilig selbst verbrauchen und nicht vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Mit dem jüngst vorgelegten Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) drohe sich die Situation noch zu verschärfen. Die Bundesregierung verstoße damit gleich mehrfach gegen europäisches Recht, das bereits im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Dies geht aus einem Rechtsgutachten einer auf Energierecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei hervor. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar. Neben dem BSW fordern auch andere namhafte Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Ein großer Teil der heute installierten Solarstromanlagen wird mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom selbst zu nutzen und somit unmittelbar an der Energiewende zu partizipieren. Unternehmern und Verbrauchern sollten dabei keine Steine in den Weg gelegt werden, so die übereinstimmende Forderung vieler Verbände.


Aus dem Fachhandwerk

Praktischer Leistungswettbewerb der Spengler/ Klempner und Anlagenmechaniker SHK 

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sDie Innung für Spengler-, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Schweinfurt – Main – Rhön hat in ihrem Bildungszentrum, in dem auch das Bundesleistungszentrum für die SHK-Berufe untergebracht ist, den Praktischen Leistungswettbewerb für die Berufe Spengler/Klempner und Anlagenmechaniker SHK auf Landesebene durchgeführt. „Bayern ist das einzige Bundesland, das im SHK-Handwerk in diesem Jahr den Wettbewerb trotz Corona durchführt.“, berichtete Manfred Klöpfer vom Fachverband SHK Bayern voller Stolz. Josef Bock, Geschäftsstellenleiter der SHK-Innung in Schweinfurt ergänzte: „Wir haben alle Voraussetzungen erfüllt, um Corona-konform den Wettbewerb durchzuführen. Der Entscheid auf Kammer-Ebene fand nicht statt, hier wurde nach Punkten entschieden. Aber ein realer Wettbewerb, bei dem sich die Teilnehmer unter gleichen Bedingungen messen können, ist wesentlich besser und führt zu klaren Ergebnissen. – Wenngleich natürlich die Tagesverfassung des Teilnehmers immer mitspielt.“

Teilnehmer und Platzierung der Anlagenmechaniker SHK:

  1. Platz, Note 1,2: Julian Schmidt / Schwaben 
  2. Platz, Note 1,9: Jonas Beck / Unterfranken 
  3. Platz, Note 2,3: Anton Frey / Oberbayern

Teilnehmer und Platzierung der Spengler/Klempner:

  1. Platz, Note 1,1: Jonas Blösch / Schwaben 
  2. Platz, Note 1,7: Maximilian Eder / Niederbayern-Oberpfalz 
  3. Platz, Note 1,9: Belmin Crljenkovic / Oberbayern; Luis Lautenberger / Unterfranken

 

 


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